Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Technische Hochschule Rosenheimist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen eines Projekts mit einem akkreditierten Prüflabor wurden Funktionen und Bescheide mit Schwerpunkt auf den zugrundeliegenden Komponenten, aus denen alle Funktionen bestehen, auf Barrierefreiheit geprüft. Die Webseiten und ihre Oberflächenkomponenten sind mit WCAG 2.0 Level AA sowie BITV 2.0 vollständig vereinbar. Für alle Benutzergruppen wurde die Gesamtbewertung sehr gut zugänglich vergeben.
Diese Erklärung wurde am 18.10.2019 erstellt. Sie wurde zuletzt am 18.10.2019 überprüft. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Zertifizierung der Barrierefreiheit durch ein Prüflaboratorium, das durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist, erstellt (Datum der Zertifizierung: 30.04.2018).
Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.
Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.
Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.
Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.
Feedback zur Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bitte an:
Technische Hochschule Rosenheim
Prof. Dr. Stefan Schneeberger, Behindertenbeauftragter für alle Hochschulmitglieder
Raum A 2.15
Hochschulstraße 1
83024 Rosenheim
E-Mail: stefan.schneeberger@th-rosenheim.de
Telefon: +49 (0)8031 805-2420
Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.